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Neuigkeiten rund um das KERN DAkkS-Kalibrierlabor



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Neue Prüfdienstleistung

Mit der Kalibrierung von UCI Härteprüfgeräten dürfen wir Ihnen die jüngste Erweiterung unseres Dienstleistungsangebotes vorstellen. Von nun an übernehmen wir diesen Service für Sie - natürlich wie gewohnt kompetent und schnell.
Informieren Sie sich hier über die Preise und sehen Sie sich einen Musterkalibrierschein an.


Anlagenqualifizierung

Bei der Gerätequalifizierung (auch Anlagenqualifizierung genannt) wird überprüft, ob das Gerät mit der eingesetzten Technik für die vorgesehenen Aufgaben geeignet ist und eingesetzt werden kann. Es wird ermittelt, ob eine Waage für einen speziellen Prozess die notwendige Genauigkeitsanforderung erfüllt.

Wie eine vollständige Gerätequalifizierung abläuft, lesen Sie hier.


Broschüre "DAkkS-Kalibrier- und Eichservice"

Was Sie schon immer über Kalibrierung und Eichung wissen wollten - unsere neue Broschüre "DAkkS-Kalibrier- und Eichservice" liefert die Antworten. Neben den Preisen finden Sie in dieser interessanten Lektüre noch etliche wissenswerte Informationen rund um unsere Dienstleistungen im Bereich Kalibrierung und Eichung.

Fangen Sie hier hier an zu lesen.

Übrigens: mehr nützliche Infos finden Sie auch in unseren weiteren Broschüren unter DOKUMENTE/INFORMATIONSMATERIAL.


Zugriff jederzeit und von überall

Ab sofort steht Ihnen die digitale Version Ihrer DAkkS-Kalibrierscheine jederzeit zur Verfügung - ganz bequem und von überall. Das lange Suchen danach hat ein Ende. Alles, was Sie noch brauchen, ist die Nummer des gewünschten Scheins sowie ein weiteres auftragsbezogenes Kriterium. Mit nur wenigen Mausklicks können Sie Ihren Schein bzw. Ihre Scheine downloaden, abspeichern und/oder ausdrucken.

Probieren Sie es aus im Register DOKUMENTE/Kalibrierschein-Download oder klicken Sie hier.

 


Neue Prüfdienstleistung für Feuchtebestimmer

Ab sofort ergänzt eine weitere Dienstleistung das Angebot von KERN: die Temperaturkalibrierung von Feuchtebestimmern. Die Einhaltung der korrekten Temperatur ist entscheidend für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Feuchtbestimmungen. Durch regelmäßige Kalibrierungen der Temperatur können Sie dies gewährleisten - wenden Sie sich dazu einfach an uns.
Erfahren Sie mehr darüber.


Werkskalibrierung von Drehmomentschlüssel-Prüfgeräten

Kennen Sie schon unsere neueste Kalibrierdienstleistung? KERN hat sein Angebot erweitert. Die Werkskalibrierung von Drehmomentschlüssel-Prüfgeräten (Messbereichsendwerte im Bereich von 1N bis 200N) ist ein weiterer Punkt in der breiten Servicepalette des KERN Labors. Erfahren Sie mehr darüber.


für die Bruttomasse von Seecontainern

Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO – international maritime organization) hat seit dem 01.07.2016 Änderungen am internationalen Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (kurz: SOLAS - Safety of Life at Sea) vorgenommen, um die Sicherheit auf See zu verbessern und Gefahren während des Seefrachttransports zu minimieren. Dies bedeutet, dass die Bruttomasse eines Containers (VGM – verifired gross mass) vor der Verladung auf ein Schiff ermittelt werden muss – ansonsten wird eine Verladung nicht mehr möglich sein. Eine Methode dafür ist, den komplett beladenen Container auf einer geeigneten Wiegestation (zertifizierte Waage der Genauigkeitsklasse 3) zu wiegen.

Die Anforderungen an die Wiegestationen sind wie folgt: 

  • Die Waagen müssen gemäß 2014/31/EU konformitätsbewertet sein
  • Laut aktuell gültigem Eichgesetz (MessEG) sind Ladungsmessungen für Schiffe derzeit nicht in der Eichverordnung (MessEV) enthalten. Eine Nacheichung ist somit nicht vorgeschrieben, empfohlen wird daher eine regelmäßige Kalibrierung der Waagen nach DAkkS. Dafür ist KERN die ideale Partner und führt diese Kalibrierungen gerne für Sie durch.
  • International einheitliche Regelungen zur Übermittlung und zur Frist der Übermittlung der VGM sind nicht vorgegeben

 

Stand dieser Informationen ist Juli 2016.


Neue Vorgaben der EU treten in Kraft, Änderungen an Konformitätserklärungen und Beschilderung

Ab dem 20.04.2016 gelten neue Vorgaben der EU insb. auch für die Inverkehrbringung von Waagen.

Folgende relevanten Vorschriften sind von der Stichtagsregelung betroffen:

  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU
  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
  • Messgeräte-Richtlinie 2014/32/EU
  • Richtlinie zu nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU
  • Richtlinie über Explosivstoffe für zivile Zwecke 2014/28/EU

Auswirkungen auf "geeichte" Waagen

Die Änderungen der Vorgaben haben auch zur Folge, dass Geräte die ab dem 20.04.2016 "geeicht" ausgeliefert werden, auf neue Art gekennzeichnet sind.

Weiterhin erscheinen auch die Konformitätserklärungen in neuem Gewand mit nur leicht unterschiedlichen Inhalten.