Mindesteinwaage als Anlage zum DAkkS-Kalibrierschein

Mindesteinwaage als Anlage zum DAkkS-Kalibrierschein

Wie leicht darf das kleinste Wägegut sein, bei dem Ihre Waage noch genaue und zuverlässige Messergebnisse liefert? Wo liegt genau die Grenze?

Das KERN Mindesteinwaage-Protokoll als Anlage zum DAkkS-Kalibrierschein weist die ermittelte Mindesteinwaage Ihres Messmittels an seinem Aufstell- und Einsatzort mit der relativen Messunsicherheit aus. Dies ist für verschiedene Sicherheitsfaktoren und geforderte Wiegegenauigkeiten (Prozessgenauigkeiten), je nach normativen oder qualitätsrelevanten Anforderungen an die benutzte Waage, möglich.

Je höher der gewählte Sicherheitsfaktor, desto höher die Sicherheit beim Einsatz der Waage in einem ganz bestimmten Prozess. Typische Störeinflüssen bei der Verwendung der Waage, wie z.B. kleinere Temperaturschwankungen, werden hierbei berücksichtigt. Bei gut einschätzbaren Bedingungen in professionellem Einsatzumfeld empfiehlt KERN einen Sicherheitsfaktor von 3. Für kritische Prozesse sollte ein entsprechend höherer Faktor gewählt werden.

Das Mindesteinwaagenprotokoll enthält sowohl ein Diagramm als auch eine Tabelle, aus der sich der Prozessverantwortliche die Mindesteinwaage für seine Waage ablesen kann.

Beispiel:

 

Der Betreiber stellt als Anforderung an seine Waage eine 1%ige Prozessgenauigkeit (des Wägewerts). Bei einem selbstgewählten Sicherheitsfaktor von 1 wäre die Mindesteinwaage laut Tabelle 0,0098 g. Bei derselben Prozessgenauigkeit jedoch mit einem Sicherheitsfaktor von 5 dürfte er kein Wägegut unter 0,0491 g auf seiner Waage wiegen.