Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Allgemeine Fragen
Wie kann ich ein Angebot erhalten?
Sie können über unseren Angebotsgenerator direkt online ein Angebot erstellen und anzeigen lassen oder Sie kontaktieren unseren Prüfdienst-Vertrieb:
07433/9933-196 oder recalibration@kern-sohn.com
Wie erteile ich den Auftrag zur Kalibrierung?
Für die Einsendung in das Kalibrierlaboratorium:
Bitte senden Sie Ihr/e Messgerät/e an die folgende Adresse:
KERN & SOHN GmbH
Kalibrierlabor
Ziegelei 1
72336 Balingen
Deutschland
Schicken Sie bitte Ihre vollständigen Bestellunterlagen sowie unser ausgefülltes Bestellformular mit (wichtig: Rechnungsadresse und ggf. abweichende Lieferanschrift).
Sollten Sie unseren optionalen Eilservice in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie zusätzlich um Aufbringung unseres Hinweise für die Eilkalibrierung.
Sie sind nicht an einen Termin gebunden - schicken Sie Ihre Gewichte bzw. Ihre Messgeräte einfach genau dann, wenn es in Ihrem Produktionsablauf möglich ist. Die Prüfung und Kalibrierung in den KERN Laboren nimmt etwa vier Werktage in Anspruch (Gewichte der Klasse E1 sowie Nacheichungen abweichend). Nach erfolgter Kalibrierung erhalten Sie Ihre Messmittel zusammen mit den Kalibrierscheinen zurück. Sollten Reparaturen, Justagen o.ä. notwendig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Die Durchlaufzeit kann sich dann aufwandsabhängig erhöhen.
Für eine Kalibrierung vor Ort:
Bitte kontaktieren Sie unseren Prüfdienst On-Site:
+49 7433 9933-400
testservices-onsite@kern-sohn.com
Wie erfahre ich den Status meines Auftrags?
Wie kann sich ein Gewicht verändern?
Gewichtstücke müssen im Rahmen der verwendeten Norm regelmäßig rekalibriert werden. Die Messergebnisse der erneuten Kalibrierung des Gewichtstücks können unter Umständen stark von den Messergebnissen der vorhergehenden Kalibrierung abweichen.
Für diese scheinbare Veränderung des Gewichtstücks gibt es mehrere Gründe, die meist zusammenwirken:
- Jede Kalibrierung kann nur mit einer gewissen Genauigkeit durchgeführt werden. Die Genauigkeit der Bestimmung wird in Form der erweiterten Messunsicherheit zusammen mit jedem Messergebnis angegeben. Diese beschreibt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95%, in welchem Bereich um den angegebenen Wert sich der tatsächliche Wert des Gewichtstücks befindet. Somit kann es theoretisch möglich sein, dass die Differenz der Messergebnisse von zwei Kalibrierungen desselben Gewichtstücks sogar leicht größer wie die angegebene Unsicherheit ist.
- Wird ein Gewichtstück zwischen zwei Kalibrierungen leichter, so liegt dies meist an der Handhabung des Gewichtstücks. Jede auch noch so vorsichtige Berührung oder Bewegung eines Gewichtstücks, darunter natürlich auch das Greifen mit einer Pinzette oder das Aufstellen auf die Waage, kann kleinste Mengen vom Material des Gewichtstücks abtragen. Oft können die Spuren dieses Abtrags mit bloßem Auge nicht erkannt werden. Die regelmäßige Verwendung kann so signifikante Änderungen der Masse bewirken.
- Ein Gewichtstück kann jedoch zwischen zwei Kalibrierungen auch schwerer werden. Grund hierfür sind meist unsichtbare Ablagerungen von Partikeln aus der Umgebungsluft, in der das Gewicht aufbewahrt und verwendet wird. Ein weiterer Grund kann die unsachgemäße Handhabung des Gewichtstücks sein. Beispiele hierfür ist das Anfassen mit bloßer Hand oder der Kontakt mit nicht geeigneten Flüssigkeiten. Zwar wird ein Gewicht vor jeder Kalibrierung sorgfältig gereinigt (trocken), doch es können signifikante Ablagerungen in den Unebenheiten des Materials (den „Poren“ der Oberfläche) zurückbleiben. Denn auch selbst der mit größter Sorgfalt behandelte internationale Kilogrammprototyp (das Urkilogramm) verändert sich messbar. Die Ursache dieser Veränderung ist bisher nicht eindeutig geklärt.
Zeigt eine erneute Kalibrierung eines Gewichtstücks eine zu große Änderung, so ist eine Verkürzung des Kalibrierintervalls in Betracht zu ziehen. Dies gilt insbesondere gerade dann, wenn die Veränderung so groß ist, dass es nicht mehr die geforderte, im Kalibrierschein bestätigte Toleranz einhält.
Wie muss der Wägeraum / Aufstellungsort / Wägetisch / Arbeitsraum / Standort der Waage aufgebaut sein?
Die Anforderungen an den Wägeraum finden Sie hier.
Wie finde ich das passende Prüfgewicht/Justiergewicht zu meiner Waage?
Angaben zum passenden Justiergewicht finden Sie typischerweise in der Bedienungsanleitung Ihrer Waage unter den technischen Daten. Hochwertige und preisgünstige Gewichte finden Sie in unserem Webshop.
Für KERN-Waagen bekommen Sie im Webshop bequem unter "Zubehör" das für die Waage passende Gewicht angezeigt.
Sollten Sie keine Angaben zu einem passenden Gewicht zu Ihrer Waage finden können, so empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
- Der Nennwert des Gewichts sollte zwischen 80% und 100% der Kapazität der Waage (Max) liegen.
- Die Genauigkeit (zulässige Toleranz) sollte kleiner oder gleich Ablesbarkeit der Waage sein.
Die OIML-Toleranzen finden Sie hier.
Eichung
Worin besteht der Unterschied zwischen Kalibrierung und Eichung?
Kalibrierung:
Feststellung der Richtigkeit weltweit durch nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor. Rückführung auf international anerkannte Normale.
Der DAkkS-Kalibrierschein bestätigt sowohl die messtechnischen Eigenschaften der Prüfmittel, als auch die allgemeinen Anforderungen der Prüfmittelüberwachung.
Eichung:
Prüfung auf Eichfehlergrenzen (Toleranzen). Es gelten nationale Regelungen - zum Schutze des Verbrauchers. Für das Inverkehrbringen gelten EU-Richtlinien. Die anschliessende Marktüberwachung ist national geregelt, in Deutschland durch das MessEG und MessEV.
Weitere Unterschiede zwischen Kalibrieren und Eichen finden Sie hier.
Wie sind die Eichfristen?
Informationen zu den Eichfristen finden Sie hier.
Kalibrierung
Worin besteht der Unterschied zwischen Kalibrierung und Eichung?
Kalibrierung:
Feststellung der Richtigkeit weltweit durch nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor. Rückführung auf international anerkannte Normale.
Der DAkkS-Kalibrierschein bestätigt sowohl die messtechnischen Eigenschaften der Prüfmittel, als auch die allgemeinen Anforderungen der Prüfmittelüberwachung.
Eichung:
Prüfung auf Eichfehlergrenzen (Toleranzen). Es gelten nationale Regelungen - zum Schutze des Verbrauchers. Für das Inverkehrbringen gelten EU-Richtlinien. Die anschliessende Marktüberwachung ist national geregelt, in Deutschland durch das MessEG und MessEV.
Weitere Unterschiede zwischen Kalibrieren und Eichen finden Sie hier.
Wie lange ist eine DAkkS-Kalibrierung gültig?
Generell können wir als Hersteller oder Kalibrierlabor hier keine eindeutige Vorgabe für die Rekalibrierungsfrist einer Prüfmittels machen.
Die Veränderung der Geräte hängt vom Typ selbst, von Art und Weise des Einsatzes, der Umgebung und natürlich auch Ihren Genauigkeitsanforderungen ab.
Typischerweise startet man mit einem Rekalibrierintervall von 12 Monaten (oder weniger bei extrem beanspruchendem Einsatz).
Mit der zweiten Rekalibrierung kann man bereits eine Aussage darüber treffen, ob das Prüfmittel stabil ist und das Rekalibrierungsintervall z.B. auf 24 Monate erhöht werden kann.
Natürlich ist ein zufälliger Defekt oder eine versehentliche Beschädigung immer möglich. Das nach Jahren maximale vergebene Rekalibrierungsintervall ist daher dann eher eine Frage des unternehmerischen Risikos.
Was ist eine Akkreditierung?
Eine Akkreditierung ist ein Verfahren, nach dem eine autorisierte Stelle (z.B. die Akkreditierungsstelle des DAkkS) die formelle Anerkennung über eine bestimmte Kompetenz erteilt. Die Akkreditierungen der Firma KERN finden Sie hier.
Kalibrierungen durch akkreditierte Laboratorien geben dem Anwender Sicherheit über die Verlässlichkeit von Messergebnissen, erhöhen das Vertrauen der Kunden und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem nationalen und internationalen Markt. Sie dienen als messtechnische Grundlage für die Mess- und Prüfmittelüberwachung im Rahmen des Qualitätsmanagements. Mit KERN haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der all diese Anforderungen zuverlässig erfüllt.
Wie lange ist eine DAkkS-Akkreditierung gültig?
Das KERN-Kalibrierlaboratorium besitzt aktuell eine unbefristete Akkreditierung. Aus diesem Grund ist in der Akkreditierungsurkunde auch kein Ablaufdatum angegeben.
Unbefristete Akkreditierungen:
Im staatlich regulierten Bereich werden Akkreditierungen normalerweise ohne festes Ablaufdatum vergeben. Diese bleiben wirksam, bis die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) sie entzieht, aussetzt, einschränkt oder ändert, oder bis die akkreditierte Einrichtung die Akkreditierung selbst zurückzieht.
Eine Akkreditierung kann eingeschränkt werden, falls wichtige Voraussetzungen dafür wegfallen oder wenn die akkreditierte Einrichtung bei der erforderlichen Überwachung nicht kooperiert. Ebenso können Marktfeedbacks oder Ergebnisse der Marktüberwachung zu einer Limitierung führen.
Befristete Akkreditierungen:
In bestimmten Fällen, insbesondere im staatlichen Sektor, wenn das Gesetz eine Befristung vorschreibt, werden Akkreditierungen nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Das gilt auch für alle Akkreditierungen außerhalb Deutschlands, der EU und des EWR im nicht-staatlichen Bereich.
Diese befristeten Akkreditierungen enden zum im Bescheid und der dazugehörigen Urkunde angegebenen Datum. Es ist notwendig, rechtzeitig ein Verfahren zur Reakkreditierung einzuleiten.
Was versteht man unter dem angegebenen konventionellen Wägewert?
Jeder Körper erfährt in der Luft einen relativ kleinen Gewichtsverlust (Auftrieb). Dieser muss bei genauen Wägungen berücksichtigt werden. Um diese "Verfälschungen" im täglichen Gebrauch auszuschliessen, werden alle Gewichte auf die in der OIML-Empfehlung R111 festgelegten Einheitsbedingungen justiert. (Luftdruck 1,2 kg / m³ und Materialdichte 8000 kg / m³)
In welchem Zusammenhang stehen die angeführte Unsicherheit mit der Fehlergrenze?
Bei der Kalibrierung von Gewichten werden die Toleranzen der OIML R111:2004 herangezogen. Hierbei muss jedoch die erweiterte Unsicherheit berücksichtigt werden.
Diese sollte laut OIML R111:2004 maximal 1/3 der Fehlergrenze betragen, somit liegt die Fehlergrenze minus erweiterter Unsicherheit bei uns bei 2/3 der OIML-Toleranz.
Die Unsicherheit beinhaltet u.a.:
- Abweichungen des Normals
- Auftrieb
- Temperaturschwankungen
- Toleranzen der Waage
Ein Gewicht gilt als ausserhalb der Toleranz, wenn es nicht in der Fehlergrenze minus erweiterter Unsicherheit liegt.
Was bedeutet "as found/as received" und "as left/as returned"?
Die Kalibrierung "as found/as received" ist die Bestimmung des aktuellen Zustands der Waage vor möglichen Eingriffen wie einer Justage oder Reparatur.
D.h. es wird eine Kalibrierung im aktuellen Zustand der Waage durchgeführt, auch wenn die Werte nicht innerhalb der Toleranz sein sollten. Diese Werte werden bei einer Kalibrierung "as left/as returned" aufgenommen und im Kalibrierschein dargestellt.
Die Kalibrierung "as left/as returned" stellt die Kalibrierung und Aufführung der Messwerte nach etwaigen Eingriffen wie einer Justage oder einer Reparatur dar.
D.h. im Kalibrierschein werden die Messwerte nach diesem Eingriff dargestellt.
Gültig nur für die Einsendung von Waagen:
Im Regelfall erfolgt die Kalibrierung "as left/as returned" und es wird auch nur diese im Kalibrierschein dargestellt. Sollten Sie die Kalibrierung "as found/as received" ebenfalls benötigen, bitten wir Sie, dies in Ihren Bestellunterlagen zu vermerken. Sie erhalten dann einen Kalibrierschein mit der Aufnahme beider Messwerte in Form von zwei Zuständen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Kalibrierung "as found/as received" um eine optionale Dienstleitung handelt, welche separat berechnet wird.
Was ist der Unterschied zwischen Genauigkeit und Empfindlichkeit bei der Mindesteinwaage?
Die Unterscheidung zwischen Genauigkeit und Empfindlichkeit wird in der Ph.Eur. 2.1.7. sehr ausführlich beschrieben.
Kurz zusammengefasst:
Die „Genauigkeit“ einer Waagenanzeige („stimmt der angezeigte Wert“) wird durch mehrere Parameter der Waage beeinflusst:
* Wiederholbarkeit: Werte schwanken zufällig
* Linearität: Doppelte Last ist nicht zwingend doppelte Anzeige
* Außermittige Belastung: Position des Gewichts beeinflusst Anzeige
* Empfindlichkeit: quasi die Justierung der Waage / Steigung der Kennlinie
Was bedeutet die Maßnahme "Gewicht ersetzen"?
Im Rahmen der Kalibrierung ist es möglich, dass ein Gewicht ersetzt / ausgetauscht werden muss. Dies kann folgende Gründe haben:
- Das Gewicht befindet sich außerhalb der zulässigen Toleranz und kann nicht justiert werden.
- Das Gewicht befindet sich außerhalb der zulässigen Toleranz und ein Austausch ist günstiger als eine Justage des Gewichts.
- Das Gewicht weist so starke Gebrauchsspuren auf, dass ein weiterer Einsatz unter sicherer Einhaltung der Toleranzen nicht mehr möglich ist (z.B. durch Rost, Oxidation, etc.).
Sollte der Austausch eines Gewichtes erforderlich sein, so werden Sie hierüber grundsätzlich informiert, außer Sie haben einem Austausch ohne Rückfrage vorab zugestimmt.
Weitere Informationen zu unserem Standardvorgehen finden Sie auch hier.
Was bedeutet die Maßnahme "Gewicht justieren"?
Im Rahmen der Kalibrierung ist es möglich, dass die Justage eines Gewichtes erforderlich ist, da es die zulässigen Toleranzen nicht mehr einhält. Die Justage eines Gewichtes hängt von dessen Bauform ab:
- Gewichte mit Justierkammer
Ist eine Justierkammer vorhanden, so wird durch Hinzufügen bzw. Entnahme von Justiermaterial der Wägewert des Gewichtes angepasst.
Wie diese Justierkammer aufgebaut ist hängt u.a. von der Genauigkeitsklasse des Gewichtes ab. Die Justierkammer befindet sich im Inneren des Gewichtes und ist meist über eine Plombe oder einen Schraubverschluss verschlossen.
Diese Justierkammer wird durch unser Kalibrierlabor vorsichtig geöffnet und das Justiermaterial (z.B. Bleikügelchen) entweder entnommen oder hinzugefügt. Anschließend wird die Justierkammer fachgerecht wieder verschlossen.
Es wird empfohlen, die Justierkammer nur bei Notwendigkeit und nur durch das Kalibrierlaboratorium zu öffnen.
- Gewichte ohne Justierkammer
Gewichte der Genauigkeitsklassen E1 und E2 sowie Draht- und Plättchengewichte haben keine Justierkammer.
Hier erfolgt die Justage durch mechanischen Abtrag (z.B. Polieren).
Sollte die Justage eines Gewichtes notwendig sein, so werden Sie hierüber grundsätzlich informiert, außer Sie haben einer Justage ohne Rückfrage vorab zugestimmt.
Weitere Informationen zu unserem Standardvorgehen finden Sie auch hier.
Was bedeutet die Maßnahme "Gewicht ergänzen"?
Sollten Sie uns einen Gewichtssatz zur Kalibrierung eingesendet haben, in welchem ein Gewicht fehlt, bieten wir Ihnen gerne an, den Satz für Sie zu vervollständigen.
Hierzu erhalten Sie eine Anfrage mit der Angabe des fehlenden Gewichtes sowie den Preis. Sollten Sie der Ergänzung zustimmen, so wird im Kalibrierschein vermerkt, dass das Gewicht ergänzt wurde.
Weitere Informationen zu unserem Standardvorgehen finden Sie auch hier.
Was bedeutet die Maßnahme "Gewicht entmagnetisieren"?
Leider kommt es teilweise vor, dass Gewichte durch verschiedene Faktoren magnetisch werden. Da dies Auswirkungen auf den konventionellen Wägewert und Ihre Wägungen haben kann, empfehlen wir - wo technisch möglich - in diesen Fällen eine Entmagnetisierung.
Mit unserem Equipment können wir in der Regel Ihre Gewichte professionell entmagnetisieren. Sollte eine Entmagnetisierung nicht möglich oder nicht erfolgreich sein, muss das Gewicht ausgetauscht werden.
Weitere Informationen zu unserem Standardvorgehen finden Sie auch hier.
Prüfmittel
Wie finde ich das passende Prüfgewicht/Justiergewicht zu meiner Waage?
Angaben zum passenden Justiergewicht finden Sie typischerweise in der Bedienungsanleitung Ihrer Waage unter den technischen Daten. Hochwertige und preisgünstige Gewichte finden Sie in unserem Webshop.
Für KERN-Waagen bekommen Sie im Webshop bequem unter "Zubehör" das für die Waage passende Gewicht angezeigt.
Sollten Sie keine Angaben zu einem passenden Gewicht zu Ihrer Waage finden können, so empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
- Der Nennwert des Gewichts sollte zwischen 80% und 100% der Kapazität der Waage (Max) liegen.
- Die Genauigkeit (zulässige Toleranz) sollte kleiner oder gleich Ablesbarkeit der Waage sein.
Die OIML-Toleranzen finden Sie hier.