Der Kalibrierschein

Im folgenden werden die Bestandteiles eines Kalibrierscheins für nicht-selbsttätige Waagen (NAWIs) erklärt.

Abhängig von Art der Waagen können die Inhalte variieren.

1. "Amtliches" Dokument

Das DAkkS-Kalibrierlaboratorium KERN (D-K-19408-01-00) ist akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Der DAkkS-Kalibrierschein wird international anerkannt und ist in vielen Sprachen erhältlich.

2. Kalibriergegenstand

Der Kalibriergegenstand sowie Typ bzw. Modell mit Seriennummer wird dokumentiert. So ist eine Verwechslung unmöglich und die Zuordnung des DAkkS-Kalibrierscheins zu einer expliziten Waage ist gewährleistet.

3. Rückführbarkeit

Die Referenznormale des akkreditierten Laboratoriums werden in streng festgelegten Zyklen überwacht und periodisch an das nationale und damit an das internationale Normal angeglichen. Dies wird sorgfältig und nach Vorschrift dokumentiert und auf dem DAkkS-Kalibrierschein angegeben. So ist die elementar wichtige Rückführbarkeit auf das nationale Normal gesichert.

4. Auftraggeber

Gleich auf der ersten Seite des DAkkS-Kalibrierscheins wird gut sichtbar der Auftraggeber bzw. Betreiber des kalibrierten Prüfmittels angegeben.

5. Stempel und Unterschrift

Laut DIN EN ISO 17025 wird nur die Benennung der für die Freigabe des Berichts verantwortlichen Person gefordert. Aufgrund der Wertigkeit drucken wir zusätzlich den Laborstempel sowie den Namen und die Unterschrift der Laborleitung und des für die Freigabe des Berichts verantwortlichen Person ab.

 

6. Messtechnischer Teil

Bei der DAkkS-Kalibrierung werden unter anderem drei messtechnische Prüfungen durchgeführt. Diese sind die Wiederholbarkeits-, die Richtigkeits- und die außermittige Belastungsprüfung. Dadurch wird die Waage vollständig charakterisiert.

Die Messpunkte werden standardmäßig nach EURAMET cg-18 verteilt. Es sind jedoch auch weitere Messpunkte in der Richtigkeitsprüfung sowie Wiederholbarkeitsmessung möglich. Bitte teilen Sie uns die von Ihnen gewünschten, zusätzlichen Messpunkte in Ihrer Bestellung mit, sodass sie bei der Kalibrierung beachtet werden können. Den Preis für die zusätzlichen Messpunkte finden Sie hier.

Sollten aufgrund einer Justage oder Reparatur mehrere Kalibrierungen ("as found" / "as left") an der Waage durchgeführt worden sein, so enthält der Kalibrierschein für jeden dieser Zustände einen separaten Abschnitt mit den dazugehörigen Messwerten und -ergebnissen.
Bitte beachten Sie, dass dies nur auf Kundenwunsch so durchgeführt wird. Im Regelfall erhalten Sie den Kalibrierschein mit den Werten "as left".
Benötigen Sie auch die Werte vor einer eventuellen Justage oder Reparatur, teilen Sie uns dies bitte in Ihrer Bestellung mit.
Da es sich hierbei um eine optionale Dienstleistung handelt wird diese separat berechnet.
Eine Erläuterung zur Kalibrierung "as found/as received" und "as left/as returned" finden Sie hier.

 

 

7. Messunsicherheit einer Waage

Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen internen und externen Faktoren ab.

 

8. Verwendungsgenauigkeit

Die Verwendungsgenauigkeit gibt die Unsicherheit in der Verwendung des Messmittels vor Ort beim Anwender an. Dieser, durch eine mathematische Gleichung ermittelte Wert, wird durch Temperaturänderungen, Benutzungsart und vieles mehr bestimmt.

 

9. Mindesteinwaage (Zusatzleistung)

Je kleiner die Einwaage, desto größer wird die relative Messunsicherheit. Für den Prozessverantwortlichen einer Waage ist es wichtig, die auftretenden Abweichungen von minimalen Lasten zu bestimmen. Die Bestimmung der Mindesteinwaage deklariert so anschaulich die verschiedenen Anforderungen an die Wägegenauigkeit bezogen auf die Einwaage.

 

10. Konformitätszertifikat (Zusatzleistung)

Ein Konformitätszertifikat in Verbindung mit einem DAkkS-Kalibrierschein dienst als dokumentierter Nachweis dafür, ob die Waage die von Ihnen definierten Prozessanforderungen erfüllt. Hierbei können verschiedene Toleranzspezifikationen gewählt werden:

  • Verwendungsgenauigkeit und / oder Kalibrierergebnisse relativ
  • Verwendungsgenauigkeit und / oder Kalibrierergebnisse absolut
  • Messwerte nach Herstellerspezifikation (KERN-Waagen oder Fremdhersteller)
  • Messwerte nach Kundenspezifikation

Ein Konformitätszertifikat kann bei einer Neukalibrierung, aber auch herstellerunabhängig bei einer Rekalibrierung ausgestellt werden. Weitere Informationen zu den Konformitätszertifikaten finden Sie hier.