Lexikon

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Ablesbarkeit [d]

Kleinster ablesbarer Gewichtswert bei einer Digitalanzeige.

Abschlusskalibrierung

Unter einer Abschlusskalibrierung versteht man die letzte Kalibrierung, die vor der Deaktivierung eines Prüfmittels durchgeführt werden muss.
Mit dieser Kalibrierung soll festgestellt werden, ob das Prüfmittel vor der Deaktivierung in der Nutzungszeit seit der letzten Rekalibrierung die geforderten Toleranzen eingehalten hat.
Bei Nichteinhaltung der Toleranzen im Nutzungszeitraum müssen die Auswirkungen auf durchgeführte Kalibrierungen untersucht und ggf. Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.

 

Akkreditierung

Formelle Anerkennung eines hohen Leistungsniveaus, das in Übereinstimmung mit anerkannten internationalen Standards nachgewiesen und regelmäßig von einer anerkannten Stelle überprüft wird.
Die Berechtigung zur Ausstellung von DAkkS-Kalibrierscheinen, z.B. für Waagen und Gewichte, setzt eine Akkreditierung des Kalibrierlabors nach DIN/ISO 17025 "Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien" voraus.

as found

Dieser Begriff gilt für die Kalibrierung des Prüfmittels vor Ort.

Die Kalibrierung "as found" ist die Bestimmung des aktuellen Zustands der Waage vor möglichen Eingriffen wie einer Justage oder Reparatur.
D.h. es wird eine Kalibrierung im aktuellen Zustand der Waage durchgeführt, auch wenn die Werte nicht innerhalb der Toleranz sein sollten. Diese Werte werden bei einer Kalibrierung "as found" aufgenommen und im Kalibrierschein dargestellt.

 

as left

Dieser Begriff gilt für die Kalibrierung des Prüfmittels vor Ort.

Die Kalibrierung "as left" stellt die Kalibrierung und Aufführung der Messerte nach etwaigen Eingriffen wie einer Justage oder einer Reparatur dar.
D.h. im Kalibrierschein werden die Messwerte nach diesem Eingriff dargestellt.

as received

Dieser Begriff gilt für die Einsendung des Prüfmittels in das permanente Labor.

Die Kalibrierung "as received" ist die Bestimmung des aktuellen Zustands der Waage vor möglichen Eingriffen wie einer Justage oder Reparatur.
D.h. es wird eine Kalibrierung im aktuellen Zustand der Waage durchgeführt, auch wenn die Werte nicht innerhalb der Toleranz sein sollten. Diese Werte werden bei einer Kalibrierung "as received" aufgenommen und im Kalibrierschein dargestellt.

as returned

Dieser Begriff gilt für die Einsendung des Prüfmittels in das permanente Labor.

Die Kalibrierung "as returned" stellt die Kalibrierung und Aufführung der Messerte nach etwaigen Eingriffen wie einer Justage oder einer Reparatur dar.
D.h. im Kalibrierschein werden die Messwerte nach diesem Eingriff dargestellt.

Auflösung einer Waage

Die Auflösung in Punkten errechnet sich aus Wägebereich [Max] dividiert durch die Ablesbarkeit [d], z.B. [Max] 420 g:[d] 0,001 g = 420.000 Punkte. Die Auflösung ist ein Qualitätsmerkmal - je höher desto besser.

Bauartzulassung für Waagen

Strenges Prüfverfahren, ob eine Waage den eichtechnischen Anforderungen genügt. Eichen kann man eine Waage nur, wenn eine Bauartzulassung einer benannten Stelle vorliegt.

Benannte Stelle

Neutrale und unabhängige, meist staatliche Stellen, die von der EU förmlich benannt sind. Sie sind eingeschaltet im Bereich des Eichwesens bei Konformitätsbewertungen (Ersteichung) und Baumusterprüfungen im Rahmen von Bauartzulassungen

DAkkS-Kalibrierung

DAkkS-Kalibrierungen erfolgen für Messgeräte, Referenzmaterialien und Maßverkörperungen für bestimmte Messgrößen und Messbereiche, die individuell für jedes Laboratorium in ihrer Akkreditierung fest gelegt sind. Die ausgestellten DAkkS-Kalibrierscheine sind ein Nachweis für die messtechnische Rückführung auf nationale oder internationale Normale, wie sie  z. B. von der Normenfamilie DIN EN ISO 9000 und der DIN EN ISO/IEC 17025 gefordert werden. DAkkS-Kalibrierungen haben keine gesetzlich geregelte Gültigkeitsdauer. Für die Einhaltung einer ange- messenen Frist zur Rekalibrierung ist der Betreiber verantwortlich. Üblich sind Rekalibrierungsintervalle von ca. 1 Jahr.

Deaktivierung

-> Abschlusskalibrierung

DIN EN ISO 9000ff

-> ISO 9000ff/DIN EN ISO 9000ff

Eichen

-> Eichung

Eichfehlergrenze

Maximal zulässige Toleranz (nach Plus und Minus) von eichpflichtigen Messgeräten bei der Eichprüfung.

Eichfrist

-> Eichgültigkeitsdauer von Waagen

Eichgültigkeit

-> Eichgültigkeitsdauer von Waagen

Eichgültigkeitsdauer

-> Eichgültigkeitsdauer von Waagen

Eichgültigkeitsdauer von Waagen

Alle Eichklassen generell 2 Jahre, bei Kontrollwaagen generell 1 Jahr, nach Ablauf muss die Waage nachgeeicht werden.

Eichklasse

-> Eichklassen von Waagen

Eichklassen von Waagen

Klasse I - Analysenwaage (Feinwaage)

Klasse II - Präzisionswaage

Klasse III - Industriewaage (Handelswaage)

Eichung

Unter einer Eichung, nach neuer Begrifflichkeit "Konformitätsbewertung nach NAWI: 2014/31/EU" genannt, versteht man die amtliche Prüfung der Richtigkeit von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß Maß- und Gewichtsgesetz. Die Eichung ist vom Staat vorgeschrieben und dient dem Verbraucherschutz. Es können nur Waagen mit Bauartzulassung und nur OIML-Gewichte der Klassen E2, F1, F2 und M1 konformitätsbewertet (geeicht) werden.

Eichung

-> Konformitätsbewertung, Eichung

Eichwert [e]

Maß für die Eichtoleranz, je nach Waage meist zwischen 1 [d] und 10 [d].

Endkalibrierung

-> Abschlusskalibrierung

Erdanziehung

Ist von erheblichem Einfluss auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig justiert werden.

erweiterte Messunsicherheit

-> Messunsicherheit

Fallbeschleunigung

-> Erdanziehung

Gültigkeit Eichung

-> Eichgültigkeitsdauer von Waagen

Internationale Gültigkeit von DAkkS-Kalibrierscheinen

Die DAkkS ist sowohl in der EA (European cooperation for Accreditation) als auch in der ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) vertreten. Hierdurch ist die Anerkennung und Gültigkeit von DAkkS-Kalibrierungen und DAkkS-Kalibrierscheinen nahezu weltweit sichergestellt.

ISO 9000ff

-> ISO 9000ff/DIN EN ISO 9000ff

ISO 9000ff/DIN EN ISO 9000ff

Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitätssicherung in einem Unternehmen.

ISO-Kalibrierung

-> Werkskalibrierscheine

Justage

-> Justieren

Justieren

Exaktes Einstellen einer Messgröße durch einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem. Bei Waagen: Entweder mit einem externen Prüfgewicht über die Justierfunktion (CAL bzw. CAL- Taste), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrollen sind hierbei empfehlenswert. Der Begriff „Kalibrieren“ wurde früher auch für das Justieren verwendet, steht heute jedoch für etwas Anderes (s. oben).

Justiergewicht extern

-> Prüfgewicht/ Justiergewicht extern (früher Kalibriergewicht)

Justiergewicht intern

-> Prüfgewicht/ Justiergewicht intern

Kalibrieren

Kalibrieren ist das Prüfen und Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße ohne Eingriff in das Messsystem. Der Kalibrierschein enthält den Messwert mit Angabe der jeweiligen Messunsicherheit. Es kann eine Aussage getroffen werden, ob eine Toleranz grenze eingehalten wird oder nicht. Die Industrie fordert Kalibrierungen von Messgeräten, um z. B. an verschiedenen Orten produzierte Teile problemlos miteinander verbinden zu können. Kalibrierungen müssen in angemessenen Zeitabständen, für die der Benutzer verantwortlich ist, wiederholt werden. KERN empfiehlt, die Messgeräte bei intensiver (täglicher) Nutzung alle 6 Monate, bei normaler (wöchentlicher) Nutzung alle 12 Monate rekalibrieren zu lassen.

Kalibriergewicht

-> Prüfgewicht/ Justiergewicht extern (früher Kalibriergewicht)

Kalibrierung

-> Kalibrieren

Konformitätsbewertung

-> Konformitätsbewertung, Eichung

Konformitätsbewertung, Eichung

Verfahren zur Bestätigung von zugesicherten Eigenschaften nach anerkannten Regeln. Bei Waagen betrifft dies die Konformitätsbewertung/Eichung.

Konformitätserklärung des Herstellers

Der Hersteller erklärt, dass die für die auf das Produkt anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt sind. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Zeichen.

Konventioneller Wägewert

Jeder Körper erfährt in der Luft einen relativ kleinen Gewichtsverlust (Auftrieb). Dieser muss bei genauen Wägungen berücksichtigt werden. Um diese „Verfälschungen“ im täglichen Gebrauch auszuschliessen, werden alle Gewichte auf die in der OIML-Empfehlung R111 festgelegten Einheitsbedingungen justiert. (Luftdruck 1,2 kg/m³ und Materialdichte 8000 kg/m³)

Linearität

-> Linearität/Richtigkeit

Linearität/Richtigkeit

Größte Abweichung der Gewichtsanzeige einer Waage zum Wert des jeweiligen Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich.

Messunsicherheit

Die Messunsicherheit eines Messgerätes ist ein objektives Maß für seine Genauigkeit und damit eine korrekte Aussage für seine angemessene Verwendung. Die Eignung eines Messgerätes für einen bestimmten Prozess ist bei bekannter Messunsicherheit sehr einfach und sicher festzustellen. Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage.

Mindesteinwaage

Gibt das kleinste zu wiegende Gewicht an, in Abhängigkeit der gewünschten Prozessgenauigkeit.

Mindestlast [Min]

Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.

Newton

Maßeinheit für die physikalische Größe Kraft. Ein Newton ist die Kraft, die man benötigt, um einen ruhenden Körper mit der Masse 1 kg innerhalb von einer Sekunde auf die Geschwindigkeit 1 m/s zu beschleunigen. Aufgrund der mittleren Erdbeschleunigung auf Meereshöhe von 9,81 m/s², erfährt ein Körper der Masse 1 kg dort eine Gewichtskraft von 9,81 N.

OIML

In der „Organisation Internationale de Métro logie Légale“ arbeiten die Vertreter von knapp 100 Staaten an einheitlichen Bau- und Prüfvorschriften für alle Messgeräte. Im Zertifizierungs-system der OIML bescheinigen die von den Mitgliedsstaaten herausgegebenen Zertifikate, dass eine bestimmte Messgerätebauart mit den Empfehlungen der OIML übereinstimmt. So kann eine in einem Land geprüfte und zugelassene Bauart in einem anderen ohne Wiederholung der Prüfung zugelassen werden. Die OIML-Richtlinie R111 legt bauartbedingte Merk-male für Prüfgewichte fest, wie Werkstoff, Oberflächenbeschaffenheit, Markierungen, Aufbau, Form etc.

Prüfgewicht extern

-> Prüfgewicht/ Justiergewicht extern (früher Kalibriergewicht)

Prüfgewicht intern

-> Prüfgewicht/ Justiergewicht intern

Prüfgewicht/ Justiergewicht extern (früher Kalibriergewicht)

Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit. Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DAkkS-kalibriert werden.

Prüfgewicht/ Justiergewicht intern

Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.

Prüfmittelüberwachung

-> Prüfmittelüberwachung im QM-System in Verbindung mit den Qualitätsnormen

Prüfmittelüberwachung im QM-System in Verbindung mit den Qualitätsnormen

Eine nach einer Qualitätsnorm wie die DIN EN ISO 9001 ff. zertifizierte Organisation, z.B. ein Produktionsbetrieb verpflichtet sich im Rahmen seines Qualitätsmanagements definierte Qualitätsstandards einzuhalten. Hierzu sind genau arbeitende Messmittel zwingende Voraussetzung. Die DIN EN ISO 9001:2015-11 sagt in Kapitel 7.1.5 "Ressourcen zur Überwachung und Messung" aus, dass Messmittel in festgelegten Abständen und vor Gebrauch zu kalibrieren sind. Die hierzu erforderlichen Messgeräte und Messnormale müssen:

  • auf internationale oder nationale Normale rückgeführt sein.
  • ihre Messunsicherheit muss bekannt sein
  • sie müssen mit einer eindeutigen Identifikation gekennzeichnet sein
  • die Prüfung ist zu dokumentieren

Der DAkkS-Kalibrierschein erfüllt alle diese Forderungen.

Reproduzierbarkeit

-> Reproduzierbarkeit (=Standardabweichung)

Reproduzierbarkeit (=Standardabweichung)

Medida de la concordancia en las mediciones repetidas (por ejemplo, la balanza) en las mismas condiciones. En su mayoría 1 [d] o menos. Característica de calidad.

Richtigkeit

-> Linearität/Richtigkeit

Rückführung

Voraussetzung jeder einwandfreien Messung ist der lückenlose und ununterbrochene Nachweis, dass ein Messmittel auf das internationale oder nationale Normal rückgeführt ist. Die wichtigsten Normen verlangen, dass alle Prüfmittel (z. B. Prüfgewichte) mit den nationalen bzw. internationalen Normalen laut definierter Toleranz übereinstimmen. In der Wägetechnik sind Prüfgewichte diese Normale. Sie werden rückgeführt auf das nationale Normal in der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) in Braunschweig, die wiederum die Rückführung auf das Internationale Einheitensystem (SI) sicherstellt. Dadurch werden Falschmessungen durch ungenaue Prüfmittel verhindert.

Unsicherheit

-> Messunsicherheit

Verwendungsgenauigkeit

Zuschlag zur Messunsicherheit beim praktischen Einsatz einer Waagen. Ist in der Anlage zum DAkkS-Kalibrierschein angegeben.

Wägebereich [Max]

Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.

Werkskalibrierscheine

Die Prüfung von Messgeräten auf ihre Richtigkeit wird nach einem anerkannten, aber nicht akkreditierten Verfahren durchgeführt – hier liegt der Unterschied zur DAkkS-Kalibrierung. ISO-Kalibrierscheine werden auch als Werkskalibrierscheine  bezeichnet.

Werkskalibrierung

-> Werkskalibrierscheine